Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Nahezu unlösbare Aufgabe
Nicht machbar sind laut DRV-Geschäftsführerin Buth die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft auf 8,4% zu senken und dies direkt einen Tag nach Verkündung des Gesetzes verpflichtend zu machen. Eine solche Steuersatzanpassung ohne notwendigen Vorlauf dürfe es nicht geben.
Der DRV kritisiert die Regierungspläne zur Umsatzsteuerpauschalierung.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuerpauschale. Nicht akzeptabel sei, im Rahmen einer Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft auf 8,4% zu senken und dies direkt einen Tag nach Verkündung des Gesetzes verpflichtend zu machen, erklärte DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth. Die Betriebe würden damit vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt, zumal der Tag des Inkrafttretens nicht planbar sein werde.
"Hoher bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit wären vorprogrammiert", warnte Buth. Sie wies darauf hin, dass Abrechnungen in der Regel für einen ganzen monatlichen Lieferzeitraum erfolgen: "Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen stellen und für einen enormen und schlichtweg nicht leistbaren bürokratischen Aufwand sorgen." Eine solche Steuersatzanpassung ohne notwendigen Vorlauf dürfe es nicht geben, zumal sie nur für einen kurzen Zeitraum bis zum 1. Januar 2025 gültig wäre. AgE
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Nahezu unlösbare Aufgabe
Nicht machbar sind laut DRV-Geschäftsführerin Buth die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft auf 8,4% zu senken und dies direkt einen Tag nach Verkündung des Gesetzes verpflichtend zu machen. Eine solche Steuersatzanpassung ohne notwendigen Vorlauf dürfe es nicht geben.
Der DRV kritisiert die Regierungspläne zur Umsatzsteuerpauschalierung.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuerpauschale. Nicht akzeptabel sei, im Rahmen einer Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft auf 8,4% zu senken und dies direkt einen Tag nach Verkündung des Gesetzes verpflichtend zu machen, erklärte DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth. Die Betriebe würden damit vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt, zumal der Tag des Inkrafttretens nicht planbar sein werde.
"Hoher bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit wären vorprogrammiert", warnte Buth. Sie wies darauf hin, dass Abrechnungen in der Regel für einen ganzen monatlichen Lieferzeitraum erfolgen: "Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen stellen und für einen enormen und schlichtweg nicht leistbaren bürokratischen Aufwand sorgen." Eine solche Steuersatzanpassung ohne notwendigen Vorlauf dürfe es nicht geben, zumal sie nur für einen kurzen Zeitraum bis zum 1. Januar 2025 gültig wäre. AgE
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Nahezu unlösbare Aufgabe
Nicht machbar sind laut DRV-Geschäftsführerin Buth die Pläne des Bundesfinanzministeriums, den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft auf 8,4% zu senken und dies direkt einen Tag nach Verkündung des Gesetzes verpflichtend zu machen. Eine solche Steuersatzanpassung ohne notwendigen Vorlauf dürfe es nicht geben.
Der DRV kritisiert die Regierungspläne zur Umsatzsteuerpauschalierung.
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Umsatzsteuerpauschale. Nicht akzeptabel sei, im Rahmen einer Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft auf 8,4% zu senken und dies direkt einen Tag nach Verkündung des Gesetzes verpflichtend zu machen, erklärte DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth. Die Betriebe würden damit vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt, zumal der Tag des Inkrafttretens nicht planbar sein werde.
"Hoher bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit wären vorprogrammiert", warnte Buth. Sie wies darauf hin, dass Abrechnungen in der Regel für einen ganzen monatlichen Lieferzeitraum erfolgen: "Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen stellen und für einen enormen und schlichtweg nicht leistbaren bürokratischen Aufwand sorgen." Eine solche Steuersatzanpassung ohne notwendigen Vorlauf dürfe es nicht geben, zumal sie nur für einen kurzen Zeitraum bis zum 1. Januar 2025 gültig wäre. AgE


